Klimaschutzprogramm: Pläne der Bundesregierung
Was Hauseigentümer mit Ölheizung jetzt wissen sollten
Die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm sorgen für neue Bestimmungen, die vor allem ölbeheizte Gebäude betreffen. Dabei soll es – trotz anderslautender Berichte – kein generelles Einbauverbot für neue Ölheizungen geben. Dennoch sind derzeit viele Hausbesitzer verunsichert. Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) hat daher Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Sind die jetzt bekannt gewordenen Maßnahmen bereits gültig?
Nein. Bislang handelt es sich um Vorschläge der Regierung, die zum Teil noch Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen. Es ist daher denkbar, dass noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.
Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?
Ja, bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2026 hinaus.
Dürfen künftig noch neue Ölheizungen eingebaut werden?
Ja, das dürfen sie. Bis Ende 2025 kann ein alter Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät ausgetauscht werden. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf um bis zu 30 Prozent reduzieren kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie als Hybridheizungen erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solaranlagen sein.
Was muss jetzt getan werden?
Es besteht für Hauseigentümer kein Handlungsdruck. Wer aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant hat, kann diese weiterhin umsetzen. Bis Ende des Jahres kann außerdem über die Aktion „Besser flüssig bleiben“ noch kostenlos die maximale staatliche Förderung gesichert werden.
Wichtig: Die Fördergelder müssen beantragt werden, bevor die Heizungsmoderni-sierung startet. Mehr unter www.besser-fluessig-bleiben.de.
Gibt es noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?
Der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts soll noch bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent möglich. Ab 2020 fällt diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Brennwertheizungen voraussichtlich weg. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.
Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer?
Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen des Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Diese Einbindung kann aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vorgenommen werden. Dazu beraten SHK-Fachbetriebe. Ab 2026 wird die Einbindung erneuerbarer Energien voraussichtlich zur Pflicht, wenn eine neue Ölheizung eingebaut werden soll.
Datum aktualisiert: 11.01.2020
Quelle:
https://www.zukunftsheizen.de/presse/was-hauseigentuemer-mit-oelheizung-jetzt-wissen-sollten.html
Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO)